Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7055
BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89 (https://dejure.org/1989,7055)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1989 - 1 WB 63.89 (https://dejure.org/1989,7055)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1989 - 1 WB 63.89 (https://dejure.org/1989,7055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 196.88

    Berufssoldat - Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - Durchschnittswerte von

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
    Soweit Beurteilungen von Soldaten nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Auslegung des § 1 Abs. 3 WBO überhaupt anfechtbar sind, muß die Beschwerde innerhalb der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 6 Abs. 1 WBO, "nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlaß Kenntnis erhalten hat", eingelegt werden; andernfalls wird die angefochtene Maßnahme rechtsbeständig (vgl. zuletzt: BVerwG Beschluß vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die der Antragsteller mit der weiteren Beschwerde begehrt hatte, kam schon deshalb nicht in Betracht, weil sie in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen ist, und bei Versäumung einer Frist ausschließlich die Vorschrift des § 7 WBO gilt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
    Denn die fristgerechte Einlegung der Beschwerde ist für die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ohne Bedeutung (BVerwG Beschluß vom 11. Dezember 1984 - 1 WB 156/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
    Weist die Beschwerdeinstanz eine Beschwerde als unzulässig, weil verspätet, zurück (§ 12 Abs. 3 WBO), so hat das Wehrdienstgericht im Rahmen der Begründetheit zu prüfen, ob dies zu Recht geschehen ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 70.81

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Einplanung für eine erneute Auslandsverwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
    Neue Erkenntnisse über die Beweislage, wie hier die Information über die Meldung des LAbwTrFhr, stellen dagegen keinen Beschwerdeanlaß i.S.v. § 6 Abs. 1 WBO dar, ebensowenig wie spätere andere Erkenntnisse, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens aussichtsreicher erscheinen lassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Dezember 1982 - 1 WB 70/81 = NZWehrr 1983, 111 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw.

    Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).

    Es kann offenbleiben, ob an der älteren Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass in Ausnahmefällen noch die später erlangte Kenntnis eines Soldaten von einem die Maßnahme oder den Bescheid selbst betreffenden Umstand, ohne den ihm die Maßnahme oder der Bescheid als rechtmäßig erscheinen müsste, einen neuen Beschwerdeanlass begründen kann (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1969 - BVerwG 1 WB 100.68 -, vom 8. Dezember 1982, a.a.O., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - NZWehrr 1986, 123, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 5.89 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten -

    So wenig eine nachträgliche Erkenntnis und Aussage des Beurteilenden, dem Beurteilungsbeitrag eines anderen früheren Vorgesetzten ein zu hohes Gewicht beigemessen zu haben und mit der Beurteilung dem "wahren Charakter (sic. des Antragstellers) nicht gerecht" geworden zu sein, seine Beurteilung sei zu streng ausgefallen, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen neuen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 WBO darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 - und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 U/B 97.92 -), so wenig sind es Gründe, die ein Wiederaufgreifen des Beurteilungsverfahrens rechtfertigen könnten (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 a.a.O.).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89

    Stellungnahme des beurteilenden Vorgesetzten eines Soldaten - Verfahren nach der

    Da der Antragsteller bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingelegt hatte - seine Gegenvorstellung ist keine förmliche Beschwerde in diesem Sinne (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 63/89) - ist seine Beurteilung vom 23. September 1988 bestandskräftig geworden.
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92

    Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die nachträgliche Aussage eines Vorgesetzten, der eine Beurteilung oder einen Beurteilungsbeitrag erstellt hat und der nunmehr - nachträglich - meint, seine Beurteilung oder sein Beurteilungsbeitrag sei zu streng ausgefallen, keinen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 -).
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Abgesehen davon, daß der Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag bereits am 8. Juli 1988 (Gegenvorstellung) glaubte feststellen zu können, daß er nach seiner Meinung zu schlecht beurteilt worden sei, ihm also der nach seiner Meinung vorliegende Beschwerdeanlaß bekannt gewesen war, stellt die nachträgliche Aussage eines Vorgesetzten, der einen Beurteilungsbeitrag vorgelegt hat und der nunmehr - nachträglich - meint, sein Beurteilungsbeitrag sei zu streng ausgefallen, keinen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 63/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht